Der mit einem Jahrgehalte von 90 Thl an der gemeinschaftlichen Schule zu Weißenberg zur Zufriedenheit seiner Vorgesetzten angestellte Unterlehrer Mentgen bittet mittels Gesuchs vom 3. October courant um Bewilligung einer angemessen GehaltsErhöhung.
Unter dem Vorbehalte, daß die betheiligten Gemeinden Büderich und Kaarst sich anschließen, erklärt Gemeinderath sich bereit zu einer persönlichen Zulage für den g. Mentgen von 15 Thl den ratirlichen Antheil zu bewilligen. actum ut supra
Erwähnt in |
|
---|
Typ | Gebäude |
---|---|
Erwähnt in |
|
Typ | Stadt |
---|---|
Erwähnt in |
|
Typ | Stadt |
---|---|
Erwähnt in |
|