Der Vorsitzende führt die bei der Wahl der III. respective II. u. I. Abtheilung neugewählten Stadtverordneten Meuter,W. Thywihsen und Nicolaus Franken in ihr Amt ein und verpflichtet dieselbe durch Handschlag an Eidestatt; gleichzeitig verweist er die Wiedergewählten Stadtverordneten auf ihren früher geleistetem Amtseid.