Band 58: Eintrag vom  16. September 1878 (Nr. 1553 )

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
9. Neubau eines Wohnhauses pp. an der projektirten Elisenstraße

In Betreff des Neubaus eines Wohnhauses an der projektirten Elisenstrahse beschließt die Versammlung: Dem Ackerwirthen Carl Lambertz zu Neuss wird gestattet, auf seinem hier zu Neuss am Kirchhofe gelegenen, östlich von den Gebrüdern Peter und Louis Sels, nördlich von Robert Lonnes, westlich von Anton Hutmacher, und südlich von Heinrich Sonnenschein und einer Gasse begrenzten, 21 Aren 39 Meter großen, Flur A N° 994/199 catastrirten Grundstücke ein neues Wohnhaus und sonstige Gebäulichkeiten zu errichten, und das darauf sich ansammelnde Haus- und Wirtschaftswasser sowie alles Wasser, was von den Dächern fällt in Schlinggruben abzuführen, jedoch unter der Bedingung, daß Lambertz sobald die Stadt Neuss es verlangt, sowohl diese Schlinggruben wieder entfernt, als auch alle im § 1 sub a.b.c. des Ortsstatuts der Stadt Neuss vom 16 September 1877 enthaltenen Bestimmungen pünktlich erfüllt und daß derselbe zur Sicherheit für diese pünktliche Erfüllung das vorgeschriebene Grundstück bis zur Höhe von Mark 3600 zur Hypothek stellt.