2) Krankenkassenangelegenheiten. Stadtverordneten-Versammlung genehmigt das Ortsstatut betr. Krankenversiche???rung in der Stadt Neuß nach dem vorgelegten abgeänderten Entwurfe & erklärt sich ferner damit einverstanden, daß die hier bestehen[den?] beiden Zwangskassen, nämlich die Gesellenkrankenkasse und die Allgemeine Fabrikarbeiter-Unterstützungkasse in gemeinsame Ortkrankenkassen für Bürgermeistereien Neuss, Grefrath & Holzheim umgeändert & die Obligenheiten der Gemeindebehörden auf den Bürgermeister von Neuss übertragen werden.
[Nächste Seite]Insbesondere ertheilt die Stadtverordneten-Versammlung zu der Umwandelung der hier bestehenden Gesellen-Krankenkasse in eine gemeinsam Ortskrankenkasse für Neuß, Grefrath & Holzheim und zu den desfallsigen Abänderungen des Statuts ihre Zustimmung
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