Band 59: Eintrag vom  3. Mai 1881 (Nr. 629)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
5. Festsetzung des Gehalts des künftige Bürgermeisters.

In Anbetracht, daß die Amtsperiode des Herrn Bürgermeisters Ridder mit dem 8 Februar kommenden Jahres abläuft, und demgemäß eine Neuwahl nöthig geworden ist, befaßte sich die Stadtverordneten-Versammlung mit Feststellung der dem künftigen Bürgermeister zu gewährenden persönlichen Besoldung. Die Versammlung beschloß diese Besoldung wie bisher auf 4500 Mark festzustellen. Vorstehende Löschung wird genehmigt indem eine bestimmte Beschlußnahme über das künftige Bürgermeister Gehalt nicht stattgefunden hat.