Band 59: Eintrag vom  15. August 1881 (Nr. 752)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
5. Abkommen mit Wehrhahn und Küpper.

Vorsitzender theilt der Versammlung mit, daß der Schreiner Martin Küpper bereit sei das zur Eröffnung der Königsstraße von seinem Garten erforderliche Terrain, sowie seine Rechte an dem zu diesem Garten führenden Fußwege gütlich an die Stadt abzutreten, wenn die Stadt ihm anstatt der von dem Experten zuerkannten Summe den Betrag von 3000 Mark zahle und denselben von heute ab verzinse wogegen er bereit sei der Stadt für die Benutzung des in die Straße fallenden Terrains bis zur Eröffnung der Straße eine angemessene Entschädigung zu leisten.

Die Versammlung genehmigt dieses Uebereinkommen. Der Vorsitzende theilt ferner der Versammlung mit, daß die Firma Wehrhahn bereits sei, die von ihren Grundstücken in die Königsstraße fallenden Theile gegen die von den Experten zuerkannten Entschädigungsbeträge gütlich abzutreten, wenn die Stadt

1.) die Entschädigungsbeträge von jetzt ab verzinsen, 2.) die ihr (der Firma) zugehörigen ebenfalls in die Königsstraße fallenden Wegeantheile, welche Seitens der Experten nicht berücksichtig worden, mit 20 Pfg pro Quadratmeter vergüte, 3.) die für das Dreieck an der Crefelderstraße von den Experten festgesetzten Entschädigung um 100 Mark

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erhöhe.

4.) den Wegeabspliß vor dem Wehrhahn Grundstücke an

der Neuss-Düsseldorfer Bezirksstraße sowie den ganz kleinen Theil des Pilartz'schen Grundstücks, welcher zur Königsstraße nicht verwandt wird ebenfalls ihr (der Firma Wehrhahn) zu 20 Pfg pro Quadratmeter verkaufe und 5.) gestatte, daß von jetzt ab schon der Pilartz'sche Garten als öffentliche Straße angesehen werde da sie (die Firma Wehrhahn) mit dem Baue eines neuen Speichergebäudes nach der nunmehr bestehenden Alignementslinie sofort vorzugehen beabsichtige.

Die Versammlung erklärt sich auch mit diesem Abkommen einverstanden.