5.) genehmigt die fernere Verpachtung des
Terrains der Fohlenweide auf 3 bezw. 6 Jahre unter
den bisherigen Bedingungen mit der Maßgabe, daß
eine halbjährige Kündigung vorzubehalten ist für
den Fall, daß die Stadt des Terrains oder eines
Theiles desselben für ihre Zwecke bedarf;