Band 58: Eintrag vom  31. Mai 1875 (Nr. 449 )

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
7. Fohlenweide.

Den Antrag der Fohlenweide-Commission, ihr die Wiesenparzellen D.16 bis 28 und 40 bis 43 zur Mitbenutzung für die Fohlenweide nach dem ersten Grasschnitt zu überlassen, wogegen der Stadt die ganze Fohlenweide mit Ausschluß der an der Erft gelegenen 14 Morgen vom 1. October cr. ab, zur Benutzung als Ochsenweide zur Disposition gestellt würde, beschließt die Versammlung zu genehmigen.

Gleichzeitig beschließt die Versammlung den durch die Fohlenweide führenden Wegestreifen vom Grasverkaufe auszuschließen; jedoch hat die Fohlenweide-Commission den bei dem Grasverkauf am 7. des Monats sich herausstellenden Durchschnittspreis für das qu. Gras zu zahlen.