Auf Grund des vom Geometer Rappenhoener erstatteten Berichtes, wonach der Schlosser Reinartz die an seiner Werkstätte nach der Promenade angebrachten Fenster nicht in der gesetzlichen Höhe angebracht und nicht vergittert hat, beschließt die Ver- sammlung, denselben durch Gerichtsvollzieher auffordern zu lassen, die gesetzlichen Einrichtungen zu treffen, widrigen- falls der Gesetzesweg gegen ihn betreten werde.