Band 58: Eintrag vom  11. Februar 1878 (Nr. 1375 )

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
4. Antrag von Zimmermann.

Der Frau Wittwe Zimmermann wird die Legung von Drainröhren unter dem Vorbehalt des Widerrufs gegen Zahlung einer jährlichen Recognitionsgebühr gestattet.