Der Versammlung wird eine Mittheilung der Fohlenweide-Commission vorgelegt, wornach dieselbe bereit ist, die Fohlenweide in ihrem gegenwärtigen Bestande unter den von der StadtverordnetenVersammlung ausgegebenen Bedingungen auf drei weitere Jahre anzupachten, wenn der Pachtzins statt auf 600 Thlr. auf jährlich 550 Thlr. stipulirt werde, indem der Verein ein Mehres nicht aufzubringen vermöge.
Die Verpachtung an die Fohlenweide-Commission zu jährlich 559 Thlr. auf drei Jahre wird von der Versammlung genehmigt.
a.u.s.