Die Königliche Regierung beabsichtigt auf Grund des Schulaufsichts-Gesetzes vom 11. März des Jahres eine anderweite Zusammensetzung der hiesigen Stadt-Schul-Inspection in der Weise, daß fortan ein von der Königlichen Regierung zu ernennendes Mitglied der Stadtverordneten-Versammlung in die Stadt-Schul-Inspection berufen werden soll. Dieselbe hat deshalb angeordnet, daß die Stadtverordneten-Versammlung aus ihrer Mitte zwei Mitglieder wähle, deren eins die Königliche Regierung zum Mitgliede der Stadt-Schul-Inspection ernennen wird. Die Wahl wurde durch geheimes Scrutinium vorgenommen und fiel auf den Beigeordneten und Stadtverordneten Dr. Sels mit 10 Stimmen und {Stadtverordneten-}Referendar Busch mit 8 Stimmen.
[Nächste Seite] Umzugskosten im Betrage vonn 4 Thalern wird abgelehnt.a. u. s.