Band 52: Eintrag vom  14. März 1859 (Nr. 379 )

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
5. Wiederverpachtung des Standgeldes auf dem Gemüsemarkte.

Es wird vorgetragen, daß bei der vorgenommenen Wiederverpachtung des Standgeldes auf dem Gemüse- und Victualien-

[Nächste Seite] Markte, eine jährliche Pacht von 600 Thlr - 305 Thlr weniger als bis jetzt bezahlt wird, geboten worden, aber noch verschiedene Nachgebote bis zu 730 Thlr. erfolgt seien.

Stadtrath beschließt, das Standgeld wiederholt öffentlich zur Wiederverpachtung auszustellen, unter der Bedingung, daß Nachgebote nicht angenommen werden.

actum ut supra