Nachdem der Stadtsecretair Krings commissarisch zum Stadtrentmeister bestellt worden, genehmigt die StadverordnetenVersammlung, daß das Stadtsecretair-Gehalt von 600 Thalern bis auf Weiteres dem Bürgermeister zur Disposition gestellt werde, um vermittels desselben für die nöthige Secretariatshülfe zu sorgen. Über die Verwendung sei der Rechnung Nachweis beizufügen.
actum ut supra