Band 75: Eintrag vom  29. Juli 1930 (Nr. 1257)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Die Bezüge der Beigeordneten sollen - ohne die nach den Sätzen der Besoldungsordnung zu zahlenden Kinderzulagen - entsprechend der Festsetzung durch den Provinzialratab 1.8. des Jahres betragen: a) Beigeordneter Dr. von Hansemann Grundgehalt 13 000 M Wohnungsgeld 1 728 " Aufwandsentschädigung 800 " ________ 15 528 " b) für " Thielemann & Goertz Grundgehalt 12 600 " Wohnungsgeld 1 728 " ________ 14 328 "

Die Beigeordneten und der Oberbürgermeister sollen eine Pauschale erhalten im Betrage von monatlich 225,- M, die als Reisekostenpauschale für Dienstreisen innerhalb des Rheinlandes, beim Oberbürgermeister auch als teilweiser Ersatz der Kosten der Einrichtung der Dienstwohnung gewährt wird.

Der Beschluß soll 5 Jahre Gültigkeit haben. Stadtverordnetenversammlung behält sich jedoch jederzeit die Abänderung des Beschlusses vor, insbesondere bei Gehaltsneufestsetzung und wenn die finanzielle Lage der Stadt nach ihrem Urteil eine solche erheischt.