Die Bezüge der Beigeordneten sollen - ohne die nach den Sätzen der Besoldungsordnung zu zahlenden Kinderzulagen - entsprechend der Festsetzung durch den Provinzialratab 1.8. des Jahres betragen: a) Beigeordneter Dr. von Hansemann Grundgehalt 13 000 M Wohnungsgeld 1 728 " Aufwandsentschädigung 800 " ________ 15 528 " b) für " Thielemann & Goertz Grundgehalt 12 600 " Wohnungsgeld 1 728 " ________ 14 328 "
Die Beigeordneten und der Oberbürgermeister sollen eine Pauschale erhalten im Betrage von monatlich 225,- M, die als Reisekostenpauschale für Dienstreisen innerhalb des Rheinlandes, beim Oberbürgermeister auch als teilweiser Ersatz der Kosten der Einrichtung der Dienstwohnung gewährt wird.
Der Beschluß soll 5 Jahre Gültigkeit haben. Stadtverordnetenversammlung behält sich jedoch jederzeit die Abänderung des Beschlusses vor, insbesondere bei Gehaltsneufestsetzung und wenn die finanzielle Lage der Stadt nach ihrem Urteil eine solche erheischt.