hagelschlag
auff abermahliges suppliciren sämbtlichen ankäufferen deren vor 2 Jahren auff der Weyden durch den hagelschlag beschädigten sommerfreuchten ist der bescheidt, weilen ein ehrwürdiger rath in die damahlen begehrte besichtigung nicht condefundirt, sonderen nur allein damahlen auff anstehen deren pfächteren des Mühlenbroichs Herren renthmeisteren commission ertheilt hatt uber dasige sommerfreuchten den augenschein einzunehmen, so hatt es dabey sein bewenden.