Die Versammlung befaßte sich nach Vernehmung des Commissionsberichtes mit der speziellen Prüfung des städtischen Etats pro 1870, welcher in den Einnahme-Titeln Titel I. II III IV und VI nach den Vorschlägen angenommen wurde, während die Festsetzung des Tit. V der Einnahme noch vorbehalten blieb.
Bei der Ausgabe wurde die Festsetzung des Tit. I Verwaltungskosten eintweilen bis nach Fixirung der übrigen Ausgaben verschoben.
Ad Tit. II beschloß die Versammlung das Gehalt des Polizei-Commissars Salbach vom 1. Januar kommenden Jahres an von 450 Thlr. auf 500 Thlr. zu erhöhen, ferner den Credit zur Besoldung der Nachtwächter von 700 auf 600 Thlr. zu reduziren, und die Zahl der permanenten [oberhalb eingefügt:] Nachtwächter auf sechs festzustellen, dagegen den Credit für öffentliche Beleuchtung von 1650 Thlr. auf 1700 Thlr. zu erhöhen.
Ad Tit. III wurde die Position für Grund- und Communalsteuer von städtischem Eigenthum von 2000 Thlr. auf 1960 Thlr. ermäßigt, weil nach der gegebenen Auskunft letztere
[Nächste Seite] Summe für den Bedarf ausreichen dürfte.Ad Titel V wurde das Conto für Unterhaltung der Communalwege erster und zweiter Klasse mit Rücksicht auf den festgestellten Wegebau-Etat von 1455 Thalern auf 1585 Thlr. erhöht.
Ad Tit. VI. dem festgestellten Armen-und Hospitalkassen-Etat entsprechend, wurde der künftigjährige Zuschuß zur Armen-Kasse von 13950 Thlr. auf 14253 Thlr. erhöht.
Ad Tit. VII. wurde die Miethentschädigung für Schullokalien im Waisenhause von 40 Thlr. auf 75 Thlr. erhöht, da noch ein Schullokal hinzugekommen ist.
Im Übrigen wurden die Ausgaben in den Titeln II bis IX nach den Vorschlägen des Bürgermeisters angenommen.
Die Beschlußnahme über Titel I der Ausgaben und den nächstjährigen Communalsteuer-Umlage-Modus wird bis zur nächsten Sitzung vertagt.
a.u.s.