Zur Anschaffung eines Militair-Mantels bewilligte die Stadtverordneten-Versammlung jedem der vier städtischen Nachtswächter fünf Thlr. aus der Stadt-Kasse unter dem Vorbehalte, daß bei der Auszahlung die geschehene Anschaffung nachgewiesen sein müsse.
Actum ut supra
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