Vorsteher betr.
Vorsteher übergeben wiederholte Pflichtmäßige Vorstellung, worauf dekretiret wird, daß es bei vorigen Bescheid sein Bewenden haben - indessen dieselbe sich aller Aufwiegelungen und Unruhe stiftungen durch Zusammenberufung der Bürgerschaft enthalten - widrigen falls gegen sie als Ruhestöhrer verfahren werden solle, wobei aber ihnen freibelassen wird, ihre allenfallsige Beschwerde hohere Orts anzubringen .