Band 38: Eintrag vom  17. August 1797 (Nr. 1240)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
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Buchbinder Brauns und Vorsteher betr.

Da der BuchbinderBrauns vom Stadtrath keinen Auftrag hat, den Vorstehern die verzeichnete Schreibmaterialien verabfolgen zu lassen; so hat derselben sich der Zahlung halber an den Vorstehern zu halten