6 Stüber Beisteur für jedes doppeltes Brod .
Bei heutig- auserordentlicher Raths und Gemeindsfreunden Versammlung wurde in nähere Erwägung gezogen, daß die unvermögenste Einwöhnern dannoch die 20 Stüber auf ein doppeltes Brod aus ihrem geringer Verdienst beizubringen nicht bestand wären, wenn man auch einem solchen Einwöhner auf jedes doppeltes zu 24 Stüber stehendes Brod die unterm 8ten dieses aus dem Aerario zugelegte 4 Stüber geniessen laßen würde, so ist auf reifliche Berathschlagung beschlossen worden, daß einem jeden deren unvermögensten Einwöhneren anstatt 4 nunmehro 6 Stüber zu seiner Erleichterung zur Beisteur einsweilen auf einen Monath lang
[Nächste Seite]gegeben werden solle, nach welcher Zeit alsdan verhoffentlich das Korn in einem geringeren Preiß herunter gestiegen seyn wird . Solchemnach wurden alle unvermögende Bürger in der Stadt aufgeschrieben, und jedem Herren des Rathes und Vorsteher eine Verzeichnüß derenjenigen zugestelt, welche in ihrer Nachbarschaft wohnhaft sind, um denenselben nach ihren Umständen des wochentlich nötig habenden Brods die Briefgen zur Beisteur von 6 Stüber auf ein doppeltes Schwartzbrod zu erteilen, welche an die Beckere abzugeben, und diese nach Verlauf des bestimten Monaths die Empfangene Briefgen jedem deren Herren und Vorsteher einzulieferen haben, welcher selbige geschrieben hat .