Band 38: Eintrag vom  16. August 1794 (Nr. 586)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Müllern und Schreiber Contra Vorsteher Koch in Betref des Weitzengemahl nach Köln .

auf unterdienstliche Anzeig und Bitte des Mühlenschreiber und Mülleren in der Oberpforten Mühl wider dem VorsteherKoch ist der

Bescheid Weil der Vorsteher Koch den für Stadt Köllnische eingeseßene in Quantitæt zur Mühl bringenden Weitzen nacheinander, ohne daß die Bürger und Auswendige, welche dahier pflegen mahlen zu laßen, geholfen werden, gemahlen haben wolle, und ein solches mit Drohungen und Importunitæt von den Mülleren und Schreiber prætendiret, so ist verordnet worden, daß ein solcher Köllnischer Weitzen vor und

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nach solcher Gestalt gemahlen werden solle, daß die Bürger und Auswendige nicht aufgehalten, sondern den Vorzug haben, und vor allem mit dem Gemahl geholfen werden sollen .

Da[eingefügt:hero] wird dem VorsteherKoch aufgegeben, sich künftighin nach dieser Verordnung zu richten, und bei sothanen Gemahl gegen die Müllern und Schreiber sich gelaßener aufzuführen .