Unter den Gegenständen von Wichtigkeit, welche den diesjährigen ständischen Berathungen unterliegen, nimmt die proponirte Einführung eines neuen Strafgesetzbuches die lebhafteste, und allgemeinste Theilnahme der Provinz in Anspruch.
Wie überall so ist auch in unsrer Stadt die öffentliche Meinung der Einführung dieses neuen Strafgesetzbuches nicht zugewendet, weil man die Bestimmungen desselben mit unsern bisherigen Rechts-Institutionen nicht vereinbarlich hält, und darin eine Gefährdung des Geschworene Instituts zu erblicken glaubt, auf dessen ungeschmälerte Fortbestehung das ganze Land den höchsten Wert legt.
[Nächste Seite] Vermöge unsrer Stellung berufen, das Organ der [Be-] sinnungen unsrer Mitbürger in einer so folgenwicht[ige] Angelegenheit zu sein, können wir es uns daher auch [nicht] versagen, der unter der hiesigen Bevölkerung sich [allge-] mein kund gebenden Stimmung Ausdruck zu verleih[en] und demnach an hohe Ständeversammlung den ganz [gehor] samsten Antrag zu richten:daß Seine Königliche Majestät unterthänigst gebeten werden, dem Entwurfe des neuen [Straf-] gesetzbuches die Allerhöchste Sanction nicht [zu-] ertheilen, sondern vielmehr das gegenwärtig stehende Strafgesetzbuch mit denjenigen [mildern-] den Modifikationen, welche die Verhältniße [der] zeit nöthig und wünschenswerth gemacht haben, Allergnädigst in fortwährender Geltung zu [behalten].
Neuss den 18. Mai 1843 In Ehrfurcht verharrend hoher StändeVersammlung Gehorsamster Bürgermeister und Stadtrath von Neuss gezeichnet. Adam Breuer, Diederich Bremenkamp, Gruben, Hermann Joseph Schmitz, Dr. Conrad Rheindorf, Franz Heinrich Esser, Aloisius Hahn, Arnold Tillmann, Peter Reinartz, Peter Anton Frowein, Ahrweiler,Joseph Kayser, Joseph Huppertz, Johann Baptist Ibels, Heinrich Thywissen, Franz van Endert, Adam Hesemann, Reiner Broix, Adolph Linden, Peter Schumacher, Jacob Pantzer, Arnold J? Zimmermann, Jacob LeHann, DegreefAn die zum siebenter Rheinischen Provinzial-Landtage versammelten hohe Stände zu Düsseldorf.
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