Revision der Rechnungen des Leihhauses und der Sparkasse pro 1836.
Es wurden vom Stadtrathe heute die durch den Rendanten Rosellen gelegten Rechnungen des Leihhauses und der Sparkasse für das Jahr 1836 zur Revision genommen und es fand derselbe sich dabei zu nachstehenden Erörterungen und Bemerkungen veranlaßt.
A. Rechnung des Leihhauses Einnahme. § 1.Die Rechnung für das vorhergegangene Jahr ist von Königlicher Regierung bereits dechargirt. Der danach verbliebene Bestand ist in der vorliegenden Rechnung Pag. 4 & 5 unter Lit A mit 152 Thaler 6 Silbergroschen 1 pfennig richtig übernommen.
§. 2.Einnahme Defecte, Lit B. sind nicht zu verrechnen.
§. 3.Unter Lit C. sind die nach der Rechnung pro 1835 verbliebenen Reste an erstatteten Vorschüssen eingelöster und verkaufter Pfänder, und an Zinsen an erstatteten Vorschüssen mit 4904 Thaler 29 Silbergroschen 5 pfennige in Soll- und wirkliche Einnahme richtig nachgewiesen.
[Nächste Seite] §.4.An laufenden Einnahmen /:Lit. D.:/ sind Tit. I an erstatteten Vorschüssen eingelöster Pfänder 7582 Thaler 18 Silbergroschen und Tit. II an Zinsen davon . . . . . 647 - 1 - 8 in völliger Übereinstimmung mit den Büchern zur Ein-nahme gebracht. Es betragen die Soll-Einnahmen bei Thaler S.groschen Pfennige Tit. I . . . . . . . . . . . 12871 - 1 II . . . . . . . . . . . 653 - 11 - 11 und sonach die Reste des Tit. I. . . . . . . . . . 5288 - 13 ". II. . . . . . . . . 6 - 10 - 3 welche in 1837 Abth. C als Soll-Einnahme nach dem Etat aber dem Abschlusse nachzuweisen bleiben.
§. 5.An Pfänderkauf-Geldern, Tit. III, und an überschießenden Pfänderkauf-Gelder, Tit. IV. werden 3 Thaler 29 Silbergroschen 6 pfennige respective. 37 Thaler 28 Silbergroschen 7 pfennige als Einnahme berechnet. Gegen diese Einnahme, welche mit den Büchern ganz genau übereinstimmen, findet sich Nichts zu erinnern.
§. 6.Von Privaten haben Kapital-Aufnahmen nicht Statt gefunden. Tit. V. ist daher keine Einnahme zu verrechnen. Aus der Sparkasse wurde, wie die Rechnung jener Anstalt Seite 3 & 4 Abth. D Tit. I richtig nachweiset, ein Betrag von überhaupt 900 Thaler entnommen, welcher für Tit. VI. richtig in Einnahme gebracht ist. Es wird hierbei bemerkt, daß auf dieses Kapital nach Abth. D Tit VI der Ausgabe 600 Thaler zurückerstattet sind, und diesem nach aus dem laufenden Jahre auf 300 Thaler und mit Hinzurechnung der bis Ende 1835 aufgenommenen 2800 Thaler im Ganzen 3100 Thaler zu erstatten bleiben.
§. 7.Extraordinaire Einnahmen Tit. VI, sind nicht vorgekommen.
§. 8.Die Gesammt-Einnahme, einschließlich der Vorjahren
[Nächste Seite] wird zu 14225 Thaler(?) 23 Silbergroschen 3 pfennige festgestellt.Der Zinsengewinst, welcher in der der Rechnung beigefügten besondern Berechnung ermittelt ist, beläuft sich für das Jahr 1836 auf 125 Thaler 25 Silbergroschen 1 pfennig, und mit [unleserliches Wort]rechnung des Ende 1835 verbliebenen Gewinnes von 257 Thaler 5 Silbergroschen 6 pfennige im Ganzen auf 383 Thaler 7 pfennige.
Ausgabe. §. 9.Vorschüsse und Defecte /:A und B:/ sind nicht zu verrechnen.
§. 10.Die nach der Rechnung von 1836 verbliebenen AusgabeReste sind hier Pag. 6 & 7 Lit. C mit 4800 Thaler richtig übernommen.
Im Laufe des Jahres sind von der Sparkasse noch 900 Thaler geliehen, darauf aber 600 Thaler erstattet worden, so daß die Aufnahme, abzüglich der Erstattung noch 300 Thaler beträgt, und daß ganze Betriebs-Kapital der Anstalt auf 5100 Thaler zu stehen kommt, wegen a, dem Rendanten Rosellen als Cautions-Betrag 2000 Thaler 3100 Thaler b, der Sparkasse Im Ganzen wie von 5100 Thaler verschuldet werden.
§. 11An Vorschüssen auf Pfänder hat die Anstalt nach den Büchern ein Betrag von 12871 Thaler 1 Silbergroschen geleistet, welche hier Abth. D Tit. I richtig in Ausgabe gestellt ist.
§ 12.Die Ausgabe Tit. II Kosten der Pfandverkäufe, Tit. III Überschüsse auf dem Erlös verkaufte Pfänder und Tit. IV Verwaltungskosten wurden mit den Belegen und den Büchern genau revidirt, und in allen Theilen richtig befunden.
[Nächste Seite] die unter dem letzten Titel sub Litera G aufgeführte Ausgabe ist derjenige Betrag von 206 Thaler 12 Silbergroschen 3 pfennige, welchen die Stadt-Casse an Besoldungen und FeuerVersicherungs-Beiträge für Rechnung der Leih-Anstalt vorgeschossen hat. Diese Ausgabe ist durch das den Belegen unter N° 18 beigefügte Schreiben des Bürgermeister-Amtes vom 8. Januar 1837 näher justifizirt.In Bezug auf den §. 3. der Verfügung Königlichen Regierung vom 5. Maerz 1836 I S. II. N° 4224 wird bemerkt, daß von 1837 an die Gehälter und sonstigen Auslagen der Anstalt nicht mehr von der /:Anstalt:/ Stadt-Casse vorschußweise gezahlt, sondern aus den betreffenden Anstalten direct berichtigt werden. Für 1836 ließ sich solches nicht füglich thun, da diese Beträge bereits auf den von der Königlichen Regierung genehmigten städtischen Etat pro 1836 gebracht waren.
§. 13.Tit. V. sind die Zinsen von der baaren Amts-Caution des Rendanten ad 2000 Thaler mit 100 Thaler richtig in Ausgabe gestellt.
Von den aus der Sparkasse im Laufe des Jahres aufgenommenen 900 Thaler sind dieselben, wie bereits § 6 und 10 erwähnt worden, wieder 600 Thaler restituirt worden, welcher Betrag Tit VI. A richtig zur Ausgabe gekommen ist. Von den aufgenommenen Kapitalien bei der Sparkasse sind überhaupt 146 Thaler 11 Silbergroschen 3 pfennige an Zinsen gezahlt, und hier Tit VIb in Ausgabe nachgewiesen worden.
§ 14.Die Tit. VII Extraordinaria aufgenommene Zahlung ist nach dem Beleg richtig und wird anerkannt.
§ 15.Es stellt sich die Gesamt-Ausgabe auf 14037 Thaler 15 Silbergroschen 11 pfennige und wird der verbleibende Bestand auf 188 Thaler 7 Silbergroschen 4 pfennige festgestellt.
[Nächste Seite] Das Betriebs-Capital der Anstalt beträgt /:conf. §6 und 10:/ die Summe von 5700 Thaler wogegen dieselbe 5288 Thaler 13 Silbergroschen an Vorschüsse, so auch Pfänder geliehen wurden, und 6 Thaler 10 Silbergroschen 3 pfennige an Zinsen davon, im Ganzen also 5294 Thaler 23 Silbergroschen 3 pfennige, zu fordern hat. B. Rechnung der Sparkasse Einnahme. §. 16.Der nach der Rechnung pro anno 1835, welche bereits dechargirt ist, verbliebene Bestand von 589 Thaler 25 Silbergroschen 4 pfennige Pag. 1 & 2 ist unter Lit A richtig übernommen.
§. 17.Einnahme. Defecte, Lit B., sind nicht zu verrechnen. Die sich nach § 4 der Revisions-Verhandlung zur Rechnung von 1833 und 1834 ergebenden Differenzien in der Zinsenberechnung, so wie jene, welche sich nach den §§ 5 und 6 der Revisions-Verhandlung zur Rechnung pro 1835 herausgestellt haben, sind bei der Ausgabe-Defecten /:conf. §21:/ gehörig berücksichtigt worden.
§. 18.Es sind die nach der Rechnung von 1835 verbliebenen Reste unter Lit. C mit überhaupt 21272 Thaler 25 Silbergroschen 6 pfennige richtig in SollEinnahme gestellt. Von diesen Resten, welche in ausgeliehenen Kapitalien bestehen, sind 2643 Thaler durch Private und 200 Thaler durch das Leihhaus erstattet worden, so daß noch 18429 Thaler 25 Silbergroschen 6 pfennige. in Rest stehen werden, ein Betrag von 15829. 25. 6. von Privaten verschuldet werden und 2600 Thaler von dem Leihhause zu erstatten sind.
§. 19.In Betreff der laufenden Einnahmen und Ausgaben wird bemerkt, daß darüber ein von Königlischer Regierung festgestellter Etat besteht, welcher den Belegen an-
[Nächste Seite] geheftet ist, und welchen nur muthmaßliche Summe enthält. Die sich gegen diesen Etat bei Vergleichung mit der Wirklichkeit ergebenden Differenzen sind in Spalte 2 Soll-Einkommen außer dem Etat und Spalte 8 Ausfall gehörig nachgewiesen. An Zinsen von ausgeliehenem Kapitalien besagt der Etat eine Summe von 1100 Thaler, welche in der Rechnung der bessern Übersicht wegen, in der Art vertheilt ist, daß davon 950 Thaler an Zinsen von Privaten und 150 Thaler an Zinsen von dem Leihhause als etatsmäßig angenommen worden sind.Die sämmtlichen laufenden Einnahmen wurden sorgfältig geprüft und in völliger Übereinstimmung mit den Büchern richtig befunden.
§.20.Die Gesammt-Einnahme, einschließlich jener der Vorjahre wurde zu 1106 Thaler 12 Silbergroschen 6 pfennige, die ausstehenden Kapitalien zu 19429 Thaler 25 Silbergroschen 6 pfennige, und den Zinsengewinns welcher sich nach den der Rechnung beigefügten besondern Berechnung ergiebt zu 259 Thaler 21 Silbergroschen 9 pfennige festgestellt.
Ausgabe. §. 21.Pag. 3 & 4. Vorschüsse nicht nicht zu berechnen. Über die bei Revision der Rechnungen pro 1834 und 1835 ermittelten Differenzien in den Zinsenberechnungen ist ein besonderes Verzeichniß den Belegen beigefügt und es ist der bleibende Unterschied von 7 Silbergroschen 3 pfennige hier Lit. B. zum Soll gestellt worden.
§. 22.Dagegen ist der gleiche Betrag von derjenigen Summe, welche nach der Rechnung pro 1835 an Kapital-Einlagen und Zinsen zurückzuzahlen blieb, in der Art abgezogen worden, daß mit Einschluß dieser als Defecte zum Ausgaben-Soll gestellten 7 Silbergroschen 3 pfennige, die sich nach der Rechnung pro 1835 angebenden Ausgaben-Reste mit 21862 Thaler 20 Silbergroschen 10 pfennige
[Nächste Seite] 10 pfennige vorgetragen sind, indem die Ausgleichung der Zinsen, nach der den Belegen beigefügten besonderen Nachweisung durch die Zinsenberechnung bereits erfolgt ist. Auf diese Summe sind im Laufe des Jahres 1836 wirklich zurückgezalt worden: an Kapital . . . . . . . . . . . 7458. 14. 3 und an Zinsen . . . . . . . . . 673. 4. 11. wonach nun noch 13731 Thaler 1 Silbergroschen 8 pfennige zurückzugeben bleiben. §. 23.Bei der laufenden Ausgabe, Lit. D, sind diejenigen muthmaßlichen Summen, welche im Etat vorgesehen, in der ganzunten Spalte vorgetragen.
Die aufgeführten wirklichen Ausgaben, welche mit den Belegen und den Büchern verglichen wurden, fanden sich richtig.
Wegen den Tit. V. D vorkommenden Ausgaben von 259 Thaler 21 Silbergroschen 9 pfennige wird bemerkt, daß diese denjenigen Betrag bildet, welchen die Stadt-Casse während des Jahres an Besoldungen p. p. vorschußweise gezahlt hat. Es ist solche durch das den Belegen über N° 15 beigefügte Schreiben des Bürgermeister-Amtes vom 8. Januar courant näher erläutert.
Was gegen den Etat mehr oder weniger ausgegeben wurden, ist auch hier in den Spalten 2 Soll-Ausgabe außer dem Etat, und Spalte 8 als erspart nachgewiesen.
Was die künftige Verrechnungweise der Gehälter und sonstigen Auslagen betrifft, so wird auf die Bemerkung ad § 12 Bezug genommen.
§. 24.Die Gesammt-Ausgabe wurde zu 10796 Thaler 1 Silbergroschen 5 pfennige, und der verbleibende Bestand zu 271 Thaler 11 Silbergroschen 1 pfennige festgestellt, welcher letztere in 1837 im Soll- und
[Nächste Seite] wirkliche Einnahme vorzutragen ist.An eingeschossenen Kapitalien einschließlich der Zinsen hat die Sparkasse einen Betrag von überhaupt 19701 Thaler 6 Silbergroschen 7 pfennige zurückzuzahlen, wogegen dieselbe wegen ausgeliehenen Summen und den Zinsen davon im Ganzen 19429 Thaler 25 Sibergroschen 6 pfennige zu fordern hat, so daß sich die Schulden mit den Forderungen unter Hinzurechnung des Bestandes compensiren.
Actum ut supra