Der Bürgermeister legte dem versammelten Stadtrath heute ein Verzeichnis derjenigen Kosten vor, welche dadurch entstanden sind, daß 6 Morgen 70 Ruthen 30 Fuß stadtischen Ackerlandes, verpachtet unter in 20. April 1843 an Godfried Coenenberg, Johann Bolzen, Theodor Schneiders, Wilhelm Scheurenberg und Wilhelm Koenenberg von dem durch die jüngste Rhein-Überschwemmung darauf gelagerten Sande befreit, und durch Untergraben desselben wieder urbar gemacht worden sind.
Sowie der Stadtrath dem Bürgermeister früher den Auftrag ertheilt, diese unumgänglich nöthige Arbeit vornehmen zu lassen, so erkannt, derselbe jetzt, nach ihrer Vollführung, in einem doppelten Grunde die große Nützlichkeit des unternommenen Werkes, indem sonst jener Flächenraum für die Folge nutzlos hätte liegen bleiben müssen, und der Stadt nichts eingebracht haben würde, während nun für die noch übrige Pachtzeit der bisherige Pachtbetrag von 80 Thaler 10 Silbergroschen dadurch erzielt wird.
Indem der Stadtrath der Überzeugung ist, daß durch die verwendeten Kosten zum Betrage von 208 Thaler 15 Silbergroschen 6 Pfennig großer Vortheil für die Stadt zu Wege gebracht wurden, beantragt derselbe demnach, daß diese, einstweilen vorschußweise von der Stadt-Casse bestrittene Summe bei dem Found für Extraordinaria definitiv verausgabt werde.
Gleichzeitig ersuchte aber der Stadtrath den Bürgermeister noch, auch die übrigen, zur linken Seite des alten Steges nach dem Rheine gelegenen städtischen Grundstücke, welche ebenfalls streckenweise mit mehren Fuß Sand überzogen sind, in ähnlicher Art, bearbeiten, und wieder urbar machen zu lassen, der jene Strecken in ihrem jetzigen Zustande nicht culturfähig sind, und sonst den Pächtern alljährlich ein PachtNachlaß bewilligt werden müßte.
Actum utsupra
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