Referirt wird über die nach dem vorigen Beschlusse der Kommissionen übertragene Vorberathung der verschiedenen Gymnasial-Fragen und nach gegenseitiger Besprechung die drei folgenden Anträge zur Abstimmung gebracht:
1/ Die Königliche Staatsregierung zu ersuchen das hiesige Gymnasium als Staats-Institut zu übernehmen und daher die Bedingungen zu erbitten, unter welchen diese Uebernahme erfolgen kann, wird angenommen;
2/ Zur baldigen Engagirung eines tüchtigen Directors dem Curatorium ein jährliches Gehalt von bis zu 1400 Thalern außer der freien Wohnung zur Disposition zu stellen, wird ebenfalls angenommen;
3/ Zum Zwecke der Durchführung des Normal-Etats zu der bisher in der Schulgelder-Einnahme Seitens der Stadt Neuss bereits übernommenen Garantie noch die weitere Garantie von 1800 Thalern in der Schulgelder-Einnahme zu übernehmen, sowie die bereits früher beschlossene Erhöhung des städtischen Zuschusses von 675 Thalern bedingungslos zu bewilligen, wohingegen die Stadt-Verordneten-Versammlung erwartet, daß der Staat auch seinerseits den zur Durchführung des Normal-Etats durchaus nothwendigen und in dem frühern stadträthlichen Beschlusse näher bestimmten Zuschuß bewillige, wird durch Majorität mit 8 gegen 5 Stimmen abgelehnt.
a. u. s.