Den von den Kaufleuten J. Jacob & Abraham erhobenen Anspruch auf Vergütung des ihnen in Folge der Zurückweisung ihrer Ochsen von der Weide entstandenen Schadens beim Verkaufe des Viehes lehnt die Versammlung ab, da nach der angestellten Recherche constatirt worden ist, daß das Vieh an der Maul- und Klauenseuche erkrankt war.
a. u. s.