Vom Stadtrathe wurde heute die von dem Stadtrentmeister Holter aufgestellte Rechnung über Einnahme und Ausgbe für die Schiffbarmachung der Erft und den Brücken- und Dammbau vor dem Hessenthore zur Revision genommen.
Die Einnahme sowohl als auch die Ausgabe fand der Stadtrath in allen Theilen richtig und justifizirt, so daß eine sorgfältige Prüfung bei jedem einzelenen Posten keinen Anlaß zu Ausstellungen gab.
Sonach wurde die gedachte Bau-Rechnung in Einnahme und Ausgabe genehmigt, und in Einnahme auf zwei und achtzig Tausend fünfhundert sechs Thaler ein und zwanzig Silbergroschen eilf Pfenninge, in Ausgabe auf zwei und achtzig Tausend vierhundert neun und fünfzig Thaler drei Silbergroschen fünf Pfenninge, und zu einem der StadtCasse zu überweisenden Bestande von sieben und vierzig Thaler achtzehn Silbergroschen sechs Pfenningen festgestellt, anbei der Stadtrath ein Bezug auf die Pagina 63 sublit Nriv 74 bis 80 für Rechnung des Unternehmens Pabstinann? zu Hitdorf geleisteten Zahlungen noch bemerkt, daß wegen der Forderung dieses Unternehmens mit Autorisation Königlicher Regierung ein noch schwebender Prozeß eingeleitet ist, nach dessen Beendigung die dem p Pabstinann? zuerkannt werdende Summe aus den laufenden städtischen Revenuen entrichtet werden wird.
Actum utsupra
[Nächste Seite]