Band 47: Eintrag vom  20. Mai 1846 (Nr. 293 )

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Nach Vorschrift des §. 58. der Gemeinde Ordnung für die Rhein-Provinz wurden dem Stadtrathe heute die Verhandlungen über die am 11. 13. und 15. des Monats für die Bürgermeisterei Neuss Statt15. des Monats für die Bürgermeisterei Neuss Statt gehabten Wahlen der neuen Gemeinde-Verordne-gehabten Wahlen der neuen Gemeinde-Verordne- ten , und deren Stellvertreter zur Prüfung vorgelegt, der Stadtrath überzeugte sich, daß das gesetzlich vorgeschriebenen Verfahren überall beobachtet worden, und den ebensowenig gegen die Qualification der gewählten etwas einzuwenden

[Nächste Seite] ist, so findet derselbe gegen die Bestätigung der Wahl Nichts zu erinnern.

Actum utsupra