Behufs Nachsuchung der staatlichen Genehmigung zur Ausführung der projektirten Ringbahn, fordert die Landrätliche Behörde den Nachweis über die Aufbringung der der Stadt zur Last fallenden Kosten im Betrage von 205000 Mark. Die Versammlung erwidert hierauf, daß sie die Kosten dieser Bahn in der Strecke von der Rheinischen Bahn bis zur Erfteisenbahnbrücke , soweit sie der Stadt zur Last fallen mit 55000 Mark auf dem Erlöse der im nächsten Jahre zu emittirenden Stadtobligationen, bereit zu stellen beabsichtige, daß sie dagegen hinsichtlich der Kosten der Fortsetzung dieser Bahn von der Erfteisenbahnbrücke bis zur Friedrichstraße, vorerst mit der EisenbahnDirektion und den interessirten Industriellen unterhandeln müßte
Typ | Andere |
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Typ | Gebäude |
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Typ | Straße |
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