Band 59: Eintrag vom  2. April 1880 (Nr. 318)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
4.) Zweigbahn.

Es wird eine Erklärung des Canalvereines vorgelegt, wonach derselbe bereit ist, in die Verlängerung der Zweigbahn bis zum Hessenthor zu willigen, vorausgesetzt, daß die Bestimmungen des bisherigen Pachtvertrages auch auf die an die Verlängerung anstoßenden Lagerplätze angewendet, letztern also ebenfalls zum heutigen Preise an den Canalverein pachtweise überlassen werden. Versammlung acceptirt diese Erklärung und beschließt der Königlichen Eisenbahndirektion mitzutheilen, daß die Stadt auf die ihr angesonnene Weiterführung der Zweigbahn von der Eisenbahnbrücke bis zum Hessenthor eingehe und daß sie bemüht sein werde, womöglichst die Bahn bis zum Oberthor und zur Friedrichstraße fortzuführen. Bezüglich der vom Canalverein zu zahlenden Rente wird beschlossen die Höhe derselben so zu bemessen, daß der von der Stadt zu zahlende Zinsenbetrag und ein Prozent jährlicher Amortisation gedeckt wird. Vorstehender Beschluß wird einstimmig gefaßt.