Der Stadtrath erkennt die Billigkeit, daß der hiesigen israelitischen Gemeinde, welche eine eignen Synagoge zu bauen beabsichtigt, zur Ausführung dieses Vorhabens von Seiten der Stadt in etwa Vorschub geleistet werde, welchem nach beschlossen worden, daß zu diesem Zwecke aus dem städtischen Aerar ein Zuschuß von fünfhundert Thalern zu gewähren sei. Inzwischen knüpfte der Stadtrath an dieses Zugeständniß die ausdrückliche Bedingung, daß die Synagoge genau nach dem von dem Baumeister Thomas unter'm 10. Januar courant entworfenen Plan und Anschlage, welcher letztern einschließlich der inneren Einrichtungen
[Nächste Seite] zu 5000 Thaler berechnet ist, zur Ausführung gelange, so wie auch, daß die Zahlung in drei Raten, je nachdem der Bau forschreite, namentlich aber die letzte Rate erst nach gänzlicher Vollendung des Werkes erfolgen solle.Actum utsupra