Band 47: Eintrag vom  20. Mai 1846 (Nr. 292 )

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Gleichwie für die vergangenen Jahre, so be- willigte auch der Stadtrath pro 1845 dem Leih-willigte auch der Stadtrath pro 1845 dem Leih- haus-Verwalter Rosellen für die mit lobenswertherhaus-Verwalter Rosellen für die mit lobenswerther Sorgfalt und Pünktlichkeit geführte Geschäfte des Leihhauses und der Sparcasse zu der festen Besoldung von 350 Thaler eine aus der Leihhaus-Kasse zahlbare Gratification von Einhundert fünfzig Thalern Preussische Courant, indem er hierbei wiederholt den Vorbehalt ausspricht, daß das gegenwärtige Zugeständniß ein facultatives sei, welches auf künftige ähnliche Bewilligungen kein Recht verliehe.

Actum utsupra