Ankauf des Hauses
Auf den Vortrag des Vorsitzenden Beigeordneten, welcher referirte, daß er in Folge der Beschließung vom 12 des Monats mit dem Tagelöhner Johann Cremer zu Heerdt wegen Ankaufs des diesem angehörigen Hauses und dazu gehörigen Tarrains von einem Magdeburger Morgen Flächenraum in Unterhandlung getreten sei, er diesen Ankauf aber unter 700 Thalern nicht habe bewirken können, genehmigte der Stadtrath nach Einsicht des darüber vorläufig aufgenommenen Vertrages vom 19. des Monats, daß im Sinne des letztern mit dem p Cremer förmlichen notarieller Kaufact abgeschlossen werde.
Actum utsupra