Band 52: Eintrag vom  13. Juli 1857 (Nr. 44 )

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Das Gymnasial-Curatorium theilt der StadtverordnetenVersammlung ein Rescript des Königl. Provinzial-Schul- Collegiums vom 22. dieses Monats mit um welchem letzteres hinsichtlich der gepflogenen Verhandlungen wegen Zahlung des dem entlaßenen Gymnasial-Oberlehrer Blumberger auf Lebenszeit bewilligten Unterstützung von 262/2 Thlr. sich dahin ausspricht, daß das hiesige Gymnasium, falls diese Unterstützung nicht in den Begriff der Pension fiele, als vollständig von dem quaestioniert Blumberger frei geworden zu betrachten sein werde, und die gedachte Summe als dann aus der Stelle, welche derselbe bekleidet habe, oder aus dem Ausgabetitel des Gymnasial-Etats "Insgemein" entnommen werden müsse, wobei jene Schulbehörde nicht verkennt, daß eine derartige Maßregel für das in seiner Entwicklung begriffene Gymnasium sehr drückend und hemmend wirken würde, weshalb die Verhandlungen mit der Stadt dahin fortzusetzen seien, damit letztere im Hinblick auf die obwaltenden Verhältnisse wenigstens während der Lebenszeit des quaestioniert Blumberger einen besondere Dotationszuschuß von 262 Thlr. 15 Sgr. für das Gymnasium zu bewilligen sich bewogen finden möge.

Das Gymnasial-Curatorium stellt demgemäß erst daß die demselben zur Verfügung stehenden Mittel nur für die nothwendigsten Bedürfnisse des Gymnasiums ausreichen, und beantragt daher, daß die Stadtverordneten-Versammlung sowohl zur Ausgleichung der in der Sache aufgekommenen divergirenden Ansichten als zur Sicherung der erst seit einigen Jahren unter den besten Aussichten und Hoffnungen ins Leben gerufenen Anstalt jenen besondern Dotationszuschuß von 262 Thlr. 15 Sgr. auf die Lebenszeit des quaestioniert Blumberger notiren wolle.

Nach gepflogener Berathung äußerte die Versammlung, wie sie es nicht mit ihrer Pflicht vereinigen könnte, zum zweck der Zahlung der mehrgedachten Unterstützung für den quaestioniert Blumberger einen besondern Dotationszuschuß zu bewilligen.

Actum ut supra

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