Band 56: Eintrag vom  3. Juli 1871 (Nr. 203)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
3/ Vermiethung des Speichers auf dem Lagerhause

Nachdem neuerdings wieder Gesuche um miethweise Ueberlassung des Speichers und eines Theiles des untern Raumes im städtischen Lagerhause gemacht worden sind, und Aussicht vorhanden ist, die so von der Steuerverwaltung nicht benutzten Räume zum Vortheile der Stadt zu verwenden, beschließt die Versammlung dieselben durch Vermiethung nutzbar zu machen und übernimmt die etwa von der Steuerbehörde gestellten Bedingungen wegen Herstellung eines Unterschlags und die Verlegung der Treppe. Falls die Steuerbehörde sich hiermit einverstanden erklären sollte bestimmt Stadtrath die öffentliche Ausstellung der Räume auf 3 und 5 jährige Miethzeit mit der Uebernahme oder ohne Uebernahme der obigen Herstellung. - In jedem Falle bleibt dem Anmiether aber die Ausbesserung des Fußbodens selbst überlassen und bleibt derselbe ebenso für jeden durch Ueberladung an dem Gebäude entstehenden Schaden verantwortlich.

a. u. s.