Auf den Antrag von F. Melchers und Wittwe Joseph Leuchtenberg auf Wiederverpachtung verschiedener am Rhein gelegener, am 11. November 1853 pachtlos werdender städtischer Grundparzellen bemerkte Gemeinderath, wie diese Sache einstweilen zu vertagen, und im künftigen Frühjahre erst zur Berathung und Beschlußnahme aufzunehmen sei.
a. u. s.
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