Von der gemeinderäthlichen Commission für Armenwesen wird
[Nächste Seite] wird dem Gemeinderathe über die vorgenommene Revision des Hospital-Kassen-Etats pro 1855 Bericht erstattet.Die Bedürfnisse des Hospitals sind deshalb höher zum Etat gesetzt als pro 1854, weil der Hospital-Etat pro 1854 auf eine Kopfzahl von 63 Individuen berechnet war, während diese Zahl in der Wirklichkeit gegenwärtig 84 beträgt, voraussichtlich nicht geringer auch im künftigen Jahre sein wird, und daher der vorliegende Etat auf eine Zahl von 80 berechnet ist, wodurch denn auch die Reklamation nachträglicher Zuschüsse wird möglichst vermieden werden. Die Commission nimmt daher keinen Anstand, den aufgestellten Hospital-Etat, wornach der städtische Zuschuß 2 227 Thl 15 Sgr - 912 Thl 15 Sgr mehr als pro 1854 - beträgt, dem Gemeinderathe zur Genehmitgung zu empfehlen.
Gemeinderath erklärte sich mit diesem Referate einverstanden, und stellte den Hospital-Etat pro 1855 in Einname und Ausgabe balancirend zu 7 375 Thlr 21 Sgr. 6 Pf. Geld 9 Metzen Weizen 84 Scheffeln 12 2/100 Metzen Roggen und 8 Scheffeln 8 69/100 Metzen Hafer fest. Derselbe spricht gleichzeitig an die Hospital-Verwaltung das Ersuchen aus, in Erwägung zu ziehen, ob für diejenigen Kranken des Hospitals, wofür Seitens dritter Ersatz geleistet werde, nicht ein höherer Vergütungssatz als 6 Sgr pro Tag zu berechnen sei, da letztere Gebühr zu niederig erscheine. Über die künftige anderweite Feststellung dieser Pflegekosten sieht Gemeinderath eventuell baldigen Vorschlägen entgegen.
actum ut supra