Band 50: Eintrag vom  04. September 1854 (Nr. 225 )

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Von der gemeinderäthlichen Commission für Armenwesen wird

[Nächste Seite] wird dem Gemeinderathe über die vorgenommene Revision des Hospital-Kassen-Etats pro 1855 Bericht erstattet.

Die Bedürfnisse des Hospitals sind deshalb höher zum Etat gesetzt als pro 1854, weil der Hospital-Etat pro 1854 auf eine Kopfzahl von 63 Individuen berechnet war, während diese Zahl in der Wirklichkeit gegen- wärtig 84 beträgt, voraussichtlich nicht geringer auch im künftigen Jahre sein wird, und daher der vorliegende Etat auf eine Zahl von 80 berechnet ist, wodurch denn auch die Reklamation nach- träglicher Zuschüsse wird möglichst vermieden werden. Die Commission nimmt daher keinen Anstand, den aufgestellten Hospital-Etat, wornach der städtische Zuschuß 2 227 Thl 15 Sgr - 912 Thl 15 Sgr mehr als pro 1854 beträgt, dem Gemeinderathe zur Geneh- mitgung zu empfehlen.

Gemeinderath erklärte sich mit diesem Referate ein- verstanden, und stellte den Hospital-Etat pro 1855 in Einname und Ausgabe balancirend zu 7 375 Thlr 21 Sgr. 6 Pf. Geld 9 Metzen Weizen 84 Scheffeln 12 2/100 Metzen Roggen und 8 Scheffeln 8 69/100 Metzen Hafer fest. Derselbe spricht gleichzeitig an die Hospital-Verwaltung das Ersuchen aus, in Erwägung zu ziehen, ob für diejenigen Kranken des Hospitals, wofür Seitens dritter Ersatz geleistet werde, nicht ein höherer Vergütungs- satz als 6 Sgr pro Tag zu berechnen sei, da letztere Gebühr zu niederig erscheine. Über die künftige anderweite Feststellung dieser Pflegekosten sieht Gemeinderath eventuell baldigen Vorschlägen entgegen.

actum ut supra