Die stadträthliche Commission für Armenwesen hatte die Revision der an dem Armen-Rendanten Broix für das Jahr 1856 gelegten Armenkassen-Rechnung vorgenommen und dabei Nachstehendes zu bemerken gefunden.
Gegen die Richtigkeit der Rechnung läßt sich nichts erinnern, da solche bei der vorgenommenen Vergleichung mit dem Etat und den Belegen überall übereinstimmend gefunden wurde, und auch beim CalculoCalcul sich nirgends Differenzen ergaben.
Das Haupt-Ergebniß des Haushalts der Armenkasse vom vorigen Jahr ist als ein befriedigendes zu bezeichnen, zumal die Armen-Verwaltung mit dem seiner Zeit von der Stadtverordneten-Versammlung notirten außergewöhnlichen Zuschüssen von 250 Thlr. vollständig auszukommen ist. Die Rechnung ist abgeschloßen a. in Einahmen zu 19088 Thlr. 23 Sgr. 2 Pf Geld b. in Ausgabe zu 19129 Thlr. 4 Sgr. 7 Pf Geld c. in Vorschuß zu 40 Thlr. 11 Sgr. 5 Pf Geld
[Nächste Seite] d. in Einnahmenreste zu 438 Thlr. 17 Sgr. 7 Pf. c. in Ausgabenresten zu 71 Thlr. wozu dieselbe von der Stadtverordneten-Versammlung festgestellt wird. Gleichzeitig ertheilte die Versammlung dem Rendanten über die Rechnung Decharge.Actum utsupra