Band 50: Eintrag vom  13. November 1854 (Nr. 262)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Es wird dem Gemeinderath der von der Königlichen Regierung genehmigte Vertrag über den Veräußerung einer kleinen Fläche städtischen Eigenthums zum Ausbau der Cöln-Crefelder Eisenbahn mit dem Bemerken vorgelegt, daß über die beabsichtigte Verwendung des Kaufpreises ad ca. 45 Thl zur Melioration der durch das Erdstechen der Töpfer in früheren Jahren verdorbenen Wiesenstrecke ein gemeinderathlicher Beschluß der höhern Behörde einzusenden sei.

Gemeinderath erklärte sich demnach damit einstanden, daß der eingehende Kaufpreis zu der angegebenen Wiesenverbesserung verwendet werde, welche letzere in der Weise Statt finde, daß gute Erde an den Erftufern gewonnen und auf das fraglich, viele Vertiefungen enthaltende, überhaupt zu niedrig gelegene Wiesenstück aufgetragen, und letzteres darauf gehörig geebnet und von neuem mit Graas besäet werde.

actum ut supra