Band 55: Eintrag vom  4. Januar 1869 (Nr. 513)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
4. Grummet-Entschädigung für Jos. Mobis.

Dem Unternehmer Jos. Mobis, welchem wegen der Haltung eines Zuchtstieres im abgelaufenen Jahre kein Terrain zum Grummetschneiden hat überwiesen werden können, bewilligte die Versammlung für diese Entbehrung eine Entschädigung von zehn Thalern aus städtischer Kasse.

actum ut supra