In Folge einer Verfügung des Königlichen Landrathsamtes beschließt die Versammlung der hiesigen Localabteilung des landwirtschaftlichen Vereins für Errichtung von Bullen -des landwirtschaftlichen Vereins für Errichtung von Bullen - stationen in hiesiger Stadt eine Beihülfe von 150 Mark zu bewilligen und das Verhältniß der Stadt mit dem Ackerer Mobis, betreffs Haltung eines Gemeinde-Zuchtstieres zu kündigen .
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