In Folge einer Verfügung des Königlichen Landrathsamtes beschließt die Versammlung der hiesigen Localabteilung des landwirtschaftlichen Vereins für Errichtung von Bullen -des landwirtschaftlichen Vereins für Errichtung von Bullen stationen in hiesiger Stadt eine Beihülfe von 150 Mark zu bewilligen und das Verhältniß der Stadt mit dem Ackerer Mobis, betreffs Haltung eines Gemeinde-Zuchtstieres zu kündigen .
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