Dem CommunalsteuerdienerSterk, welcher im vorigen Jahre bei Einziehung der städtischen Gefälle viele unbelohnt gebliebene Verrichtungen ausgeführt, und durch seine Müheleistungen wesentlich dazu beigetragen hat, daß den städtischen Pächtern gerichtliche Kosten gespart werden, wurde in Verfolg des Beschlusses vom 6. Februar c. eine zusätzliche Renumeration von 5 Thlr bewilligt.
actum ut supra