Dem CommunalsteuerdienerSterk, welcher im vorigen Jahre bei Einziehung der städtischen Gefälle viele unbelohnt gebliebene Verrichtungen ausgeführt, und durch seine Müheleistungen wesentlich dazu beigetragen hat, daß den städti- schen Pächtern gerichtliche Kosten gespart werden, wurde in Verfolg des Beschlusses vom 6. Februar c. eine zusätzliche Renumeration von 5 Thlr bewilligt.
actum ut supra