Auf ein desfallsiges Gesuch der Wittwe Schramm beschließt die Versammlung dieselbe dahin zu bescheiden, daß die Stadt Neuss nicht geneigt sei einen Canal zu bauen, es bleibe ihr dagegen unbenommen, einen Antrag an die Stadt um die Erlaubniß zu richten, den Canal auf eigene Kosten bauen zu dürfen, in welchem Falle die Versammlung beschließen würde, ob und welchen Beitrag die Stadt zu leisten bereit sei.