In Ergänzung der bezüglichen Verhandlung in der letzten Sitzung wurde der Antrag gestellt, daß dem q. Sterk eine Remuneration von 10 Thlr. bewilligt werden möge, worauf unter dem Vorbehalt eingegangen wurde, daß diese Bewilligung nur dann Geltung habe, wenn der q Sterk sich hiermit zufrieden gebe, und nicht, wie dies schon früher geschehen, eine Nachforderung mache.
actum ut supra