Band 50: Eintrag vom  12. März 1855 (Nr. 298)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Die Commission für Schul- und Kirchensachen berichtete dem Gemeinderathe über den vom KirchenVorstande gestellten Antrag auf Zuerkennung eines städtischen Zuschusses von 139 Thl. 2 Sgr. 9 Pf. zum Zweck der Berufung eines Curatgeistlichen für die hiesige Pfarre welche Berufung dadurch nothwendig sei, daß Herr ReligionslehrerEschweiler vom Gymnasium aus seiner bisherigen Stellung als Hülfsgeistlicher bei der Pfarrkirche ausscheide respective die von demselben wahrgenommene Stiftung abgebe.

Nach reiflicher Erwägung sprach die Commission ihre Ansicht dahin aus, daß das Bedürfniß zur Berufung eines Curatgeistlichen, von der vakant werdenden Stiftung abgesehen, nicht gehörig nachgewiesen, daß der Kirchen-Vorstand daher hierum zu ersuchen, von demselben aber eventuell der Versuch zu machen sei, ob nicht ein geeigneter Privatgeistlicher in Cöln oder anderswo gefunden werden könnte, der zur Übernahme und Ausübung dieser

[Nächste Seite] Stiftung an hiesigem Orte bereit sei, oder daß eventuell bei der höhern geistlichen Behörde der Antrag gestellt werde, die Obliegenheiten der Stiftung auf die Lesung der bestimmten heiligen Messen zu beschränken, falls dann hier ein passender Geistlicher dafür gewonnen werden könne.

Mit diesem Commissions-Vorschlage erklärte Gemeinderath sich einverstanden, indem er denselben zu seinem Beschlusse erhob.

actum ut supra