Vorsitzender theilt der Versammlung mit, daß die Töchterschule beim Waisenhause nach Maßgabe des Beschlusses vom 6. September courant zu einer zweiklassigen Schule erweitert werden, daß der von einem Gymnasiallehrer gewünschte Aushülfe-Unterricht durch den von dem Herrn Oberlehrer im Einverständniß mit der Schul-Commission designirten Religionslehrer des Gymnasiums Dr. Kleinheidt ertheilt werde, und daß von der Stadt zur Sustentation der Schule ein Zuschuß dahin beansprucht werde, daß die Stadt dasjenige zuschieße, was weniger als 660 Thlr an BruttoEinnahme eingehe. Die Versammlung bemerkt hierzu, daß die Wahl des Gymnasiallehrers für den Aushülfe-Unterricht nach dem bezogenen Beschluße vom 6. September courant durch die Schul-Commission vorzunehmen gewesen wäre, und daß der Herr Oberpfarrer nur sich mit dieser Wahl einverstanden zu erklären hatte. Sie macht ferner darauf aufmerksam, daß die Schule nach den höheren Vorschriften keine eigentliche höhere Töchterschule sei, und ersucht daher die Schul-Commission, dieselbe in der Folge lediglich mit "Töchterschule" zu bezeichnen.
Der in obiger Weise verlangte Zuschuß wird von der
[Nächste Seite] Stadtverordneten-Versammlung für ein Jahr bewilligt, mit der Maßgabe jedoch, daß in Betreff der künftigen Schuleinrichtung Zuschußbewilligung q q im Monat Juli kommenden Jahres nähere Berathung statt finden soll.actum ut supra