Band 52: Eintrag vom   (Nr. 544 )

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
3. Erhöhung der persönlichen Zulage desStadtrentmeisters.

Der Bürgermeister hat bei Vorlage des städtischen Etats pro 1860 eine Erhöhung der persönlichen Zulage des Stadtrentmeister von 100 auf 200 Thlr in Vorschlag gebracht, welche Erhöhung als Büreaukosten-Entschädigung zu bewilligen wäre. Derselbe motivirt diesen Vortrag dadurch, daß die Besoldung des Stadtrentmeisters mit 550 Thlr Gehalt und 100 Reichsthaler persönlicher Zulage nach seiner Überzeugung zu den durch die gestiegene Frequenz der Stadt-Kasse vermehrten Arbeiten und zu der mit dem Geschäfte verbundenen Verantwortlichkeit und Mühewaltung nicht im richtigen Verhältniß stehe, und er es daher für seine Pflicht erachtet habe, jene Erhöhung in Vorschlag zu bringen und der Stadtverordneten-Versammlung zur Genehmigung anzuempfehlen.

Die Sache wurde discutirt und demnach der Antrag des Bürgermeisters angenommen und zwar mit 9 gegen 7 Stimmen. Mit Bezugnahme auf die Verhandlung vom gestrigen Tage wurde der städtische Hauhaltungs-Etat pro 1860 hiernach in Einnahme und Ausgabe balancirend zur Summe von neunundvierzigtausen vierhundert Thalern festgestellt.

Behufs Aufbringung des 15538 Thlr 25 Sgr 3 Pf betragenden Defizits wurde folgende Umlage beschloßen: a. auf die Grundsteuer 1% weniger als pro 1859, demnach 86%; b. .. .. klassifizirte Einkommenssteuer und auf die Klassensteuer herunter bis einschließlich der vierten Stufe, ebenfalls 1% weniger als pro 1859, nämlich 86%; c. .. .. dritte Stufe der Klassensteuer (: Sätze von 3 Thlr :)

[Nächste Seite] wie bisher 60%;

d. auf die zweite Stufe der Klassensteuer (:Sätze von 2 Thlr:) wie bisher 25%;

e. auf die Gewerbesteuer mit Ausschluß der Klasse L wie bisher 10%. Die unterste Sufe der Klassensteuer soll wie seither von der Communalsteuer frei gelaßen werden.

actum ut supra