Nachdem durch den Leihhaus-VerwalterRosellen angezeigt worden, daß sich ein Pfänderbestand des Leihhauses ein Manko im Betrage von 467 Thl 17 Sgr. ergeben habe, beschließt Gemeinderath nach vorheriger Diskussion
[Nächste Seite] Diskussion, dieses Defizit durch eine spezeille Revision des Leihhauses näher constatiren zu lassen, zu welchem Zwecke derselbe die Gemeindeverordneten Kaiser, P. Kallen, B. Fischer wählte, welchen indessen ein qualifizirter Secretair zur Aushilfe bei dem Revisions-Geschäfte beigegeben werden soll.actum ut supra
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