Nachdem durch den Leihhaus-VerwalterRosellen angezeigt worden, daß sich ein Pfänderbestand des Leihhauses ein Manko im Betrage von 467 Thl 17 Sgr. ergeben habe, beschließt Gemeinderath nach vorheriger Diskussion
[Nächste Seite] Diskussion, dieses Defizit durch eine spezeille Revision des Leihhauses näher constatiren zu lassen, zu welchem Zwecke derselbe die Gemein- deverordneten Kaiser, P. Kallen, B. Fischer wählte, welchen indessen ein qualifizirter Secre- tair zur Aushilfe bei dem Revisions-Ge- schäfte beigegeben werden soll.actum ut supra
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