Die betreffende Commission berichtet in Betreff der beantragten Verwendung einer Summe von 300 Thlr aus dem Gymnasialfonds zu Remunerationen für die zu gering besoldeten Gymnasiallehrer, daß sie durch Kenntnißnahme von den Gymnasialrechnungen von 1857 - 1859 und durch Vergleichung des hiesigen Gymnasial-Etats mit andern Etats höherer Schulanstalten sich die Überzeugung verschafft habe, daß mehrere Gehälter in der That zu niedrig stehen, und für jetzt die beantragte Bewilligung aus dem Schulfonds nicht wohl zu umgehen sein dürfte. Zwei Mitglieder der Commission waren für Zuerkennung der beantragten 300 Thlr und ein Mitglied für Bewilligung von 150 Thlr. Da die beantragte Bewilligung eines Staatszuschusses zu unseren Gymnasium unter den oberaltenden Umständen immerhin fraglich sei, die Entnehmung von ferneren Geldern aus dem Schulfonds aber nicht anräthlich sein dürfte, so sei in Erwägung zu ziehen, ob nicht die jetzt in zwei Klassen getrennte Prima wieder wie früher zu einer Klasse zu combiniren, auf diese Weise eine Lehrkraft zu sparen, und dadurch der nöthige Fonds diponibel zu machen sei, um die entsprechenden Gehaltsverbesserungen vornehmen zu können. Endlich sei den Motiven näher zu treten, wodurch die Frequenz des hiesigen Gymnasiums in den letzten Jahren abgenommen habe, und eventuell das Erforderliche zu veranlassen, um einer so beklagenswerthen Erscheinung für die Folge möglichst vorzubeugen.
Stadtrath erklärt sich mit der Bewilligung einer Summe von 300 Thlr. zur Verwendung als Remuneration für Gymnasiallehrer einverstanden, und ersucht den vorsitzenden Bürgermeister, im Sinn der Bemerkungen der Commission dem Gymnasial-Curatorium die geeignete Mittheilung zu machen
actum ut supra