Band 55: Eintrag vom  30. September 1867 (Nr. 118)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
1. Verlegung des katholischen Begräbnisplatzes.

Die beiden Commissionen für städtisches Eigenthum und

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Bauwesen referirten heute in Betreff der Verlegung des katholischen Begräbnisses, in welcher Beziehung mehrere Anträge gestellt wurden.

Nachdem ein Antrag dahin gehend, daß die Aus- führung der früher beschlossenen Verlegung des Begräbniß- platzes vorerst bis dahin vertagt werde, daß die feste Rheinbrücke vollendet und die künftige Gestal- tung des Eisenbahnhofes festgestellt sei, von der Stadtverordneten-Versammlung nicht angenom- men und ein von dem Stadtverordneten Dr. Sels gestellter Antrag auf Bestimmung des Begräbniß- platzes als künftigen freien Platz wieder zurück- gezogen worden, um diese Frage bei der unver- meidlich werdenden Modifikation des Stadtbau- platzes wieder aufzunehmen, wurde ein Antrag zum Beschlusse erhoben, daß behufs Anbahnung der seiner Zeit beschlossenen Verlegung des Begräbniß- platzes nunmehr mit der Acquisition eines zweckmäßi- gen Grundstückes für einen neuen Begräbnißplatz vorgegangen und die Verlegung selbst in zwei bis drei Jahren verwirklicht werde. Dieser Antrag war dadurch motivirt worden, daß die Verlegung des katholischen Begräbnißplatzes sowie die Erwerbung eines Grund- stückes für einen neuen Begräbnißplatz schon früher fest beschlossen war, die Ausführung aber in Folge einer Regierungs-Verfügung bis dahin ausgesetzt worden, daß über die Richtung der projectirten Eisenbahn-Rhein- brücke und ferner darüber entschieden sei, ob der hiesige Eisenbahnhof an seiner gegenwärtigen Stelle bleiben oder ob derselbe verlegt werde. Die Eisenbahn-Rheinbrücke sei bereits im Bau begriffen und sie nähme ihre Richtung in den gegenwärtigen Bahnhof hinein, der nicht verlegt sondern noch erweitert werde. Die Gründe, welche zur Zeit eine Verlegung des Begräbniß- platzes aufhielten, liegen heute also nicht mehr vor, und es lasse sich daher die Nothwendigkeit des unmittelbar an der Crefelderstraße und dem Eisenbahnhofe gelege- nen Begräbnißplatzes nicht mehr verkennen.

a.u.s.

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