Band 55: Eintrag vom  16. März 1868 (Nr. 258)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
6. Einfriedigung auf der Wiese.

Um zu verhindern, daß die städtischen Wiesenterrains in Folge der Rheinbrückenbau-Arbeiten zum Nachtheil des Graswuchses begangen werden, beschließt die Versammlung, an den betreffenden Stellen die Wiesen ein friedigen zu lassen. Auch erklärt dieselbe sich damit einverstanden, daß zum Schutz der städtischen Wiesen schon jetzt ein bis zwei Hülfsfeldhüter angenommen und daß ferner eine Polizeiver ordnung erlassen werde, wornach das Betreten städtischer oder anderer Grundstücke zwischen der Stadt und dem Rhein ohne Erlaubniß der Stadt respective der Privateigenthümer bei einer Strafe von 1 bis 3 Thlr. verboten ist.

actum ut supra

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